Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird;
aber so viel ich kann sagen, es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
Das liebe Geld
Warum eine Privatpraxis? Bürokratie, Dokumentationspflichten und Reglementierungen sind Alltag in psychotherapeutischen Praxen. Das war schon so, bevor ich mich vor mehr als 20 Jahren aus inhaltlichen Gründen dazu entschloss, meine therapeutische Qualifizierung in die Richtung der humanistischen Logotherapie zu lenken. Nicht das Streben nach einer finanziell sicheren Kassenzulassung mit all ihrer Administration und elektronischen Patientendatenverarbeitung stand für mich im Vordergrund. Vielmehr lag und liegt der Fokus auf der Arbeit mit berufstätigen Menschen, die für sich eine zeitnahe Unterstützung erwarten, durch die sie wieder an Lebensfreude und Handlungsstärke gewinnen. Die Inhalte der humanistischen Logotherapie nach Viktor Frankl waren dabei für mich von Anbeginn die dafür passende theoretische wie praktische Grundlage.
Heute sehe ich, dass meine Entscheidung von damals auch aus strukturellen Gründen eine richtige war. An Freiheitsgraden deutlich reicher, war und ist es mir bisher immer möglich, mich flexibler den Erfordernissen gegenüber aufzustellen, die mir meine Gesprächspartner schildern. Finanziell reicher jedoch wird man durch eine Entscheidung für eine Privatpraxis nicht. Die Honorare von Praxen mit oder ohne Kassenzulassungen unterscheiden sich kaum. Dennoch ist es natürlich für Sie ein finanzieller Unterschied, ob Ihre Kasse die Leistungen zahlt (manche PKVn tun dies auch) oder ob Sie selbst für die erbrachten Leistungen eintreten müssen. Wobei: Bedenkt man die Planung der Bundesregierung, im Rahmen der Krankenkassen-Reform den Umfang an Therapiestunden stärker zu begrenzen, dann werden sich viele Therapeuten gezwungen sehen, aus rein betriebswirtschaftlichen Gründe ihre Angebote deutlich zu reduzieren. Dies geht einerseits zu Lasten der psychotherapeutischen Versorgung, andererseits wird die private Zahlung von Therapiedienstleistungen immer mehr zum Normal. Auch, wenn dies für den Einzelnen ärgerlich sein mag, einen qualitativen Unterschied gibt es. In einer Privatpraxis gibt es kaum Wartezeiten und damit ein schnellerer Beginn der Unterstützung, in meiner Praxis mit ihrer Ausrichtung auf die Zielgruppe berufstätiger Menschen gehört zudem die Arbeit an Wochenend-Tagen oder in den Abendstunden zum Standard, ebenso der Einsatz wissenschaftlich fundierter Diagnoseverfahren und die Ausrichtung auf eine Kurzzeit-Therapie. Das alles führt dazu, dass Ausfallzeiten gemindert werden. Beide Perspektiven – die finanzielle und die inhaltlich-organisatorische – gilt es daher miteinander abzuwägen.
Erstberatung und Auftragsklärung
50 min: € 60,-
Einzel- oder Paarberatung
120 min: € 195,-
Paarberatung
120 min: € 250,-
Zusätzliche Zeiten werden im Viertelstundentakt abgerechnet.
Bitte beachten Sie: Wir erstellen keine psychologischen Gutachten zum Beispiel für Rentenversicherungsanträge oder für die Ergänzung von Bewerbungsunterlagen.
Um dem Konzept einer Kurzzeit-Therapie entsprechen zu können, setzen wir Diagnostische Verfahren ein.
Je nach Themenschwerpunkt bieten diese Verfahren Einblick in die objektivierte psychische Verfassung eines Menschen,
in seine psychischen Bedürfnisse oder auch in seine Persönlichkeitsarchitektur.
Bei einigen dieser Verfahren greifen wir auf Auswertungsinstitute zurück, deren Leistungen wir zu vergüten haben.
Bitte planen Sie daher einen zusätzlichen Aufwand von € 300,- bis € 400,- ein.
Verabredete Termine sind verbindlich reserviert.
Wird ein Termin nicht wahrgenommen und nicht innerhalb von 24 Stunden zuvor telefonisch abgesagt, wird die vereinbarte Zeit in Rechnung gestellt. Unsere Klienten erhalten für die Sitzungen und angewandten Verfahren pdf-Rechnungen gemailt [auf Wunsch senden wir diese aber auch per Post], die bitte jeweils innerhalb von sieben Tagen zu begleichen sind.
Abweichungen von den genannten Beratungskosten sind in extremen Krisensituationen möglich und werden individuell vereinbart.
Bei Zahlungsverzug fallen bei der ersten Mahnung Zusatzkosten in Höhe von 15 Euro, bei der zweiten in Höhe von 25 Euro an.