Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird;
aber so viel ich kann sagen, es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
Das liebe Geld.
Die von der Bundespsychotherapeutenkammer anerkannten Richtlinienverfahren sind die Analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie. Auch gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten dieser Verfahren.
Unsere Leistungen der humanistischen Logotherapie gehören nicht zu diesen Richtlinienverfahren. Und dies, obwohl die Logotherapie mit einem Schreiben der Bundesärztekammer, Abteilung Fortbildung und Wissenschaft, an die Ärztekammer in Bremen vom 15.12.1987 als eine "zweifelsfrei seriöse Methode der Psychotherapie" bestätigt worden ist. Einige private Krankenkassen erstatten mittlerweile jedoch die Kosten, eine entsprechende Klärung ist vor Aufnahme der Therapie erforderlich. Die Krankenkasse erhält dabei die Diagnose nach dem derzeit international gültigen Schlüssel für psychische Erkrankungen. Als Privatzahler genießen Sie hingegen nicht nur die Vorteile einer zeitnahen Behandlung, sondern auch die einer absoluten Diskretion. Weitere, allgemeine Informationen zu Erstattungen von Krankenkassen.
Erstberatung und Auftragsklärung
50 min: € 60,-
Einzelberatung
90 min: € 145,-
Paarberatung
90 min: € 170,-
Zusätzliche Zeiten werden im Viertelstundentakt abgerechnet.
Zuschlag für Abend nach 19 Uhr: 10%
Zuschlag für Samstag: 10%
Zuschlag für Sonntag: 15%
Diagnostische Verfahren und Arbeitsmittel
nach Beschwerdebild und Aufwand, bitte kalkulieren Sie ca. € 280,- bis € 390,- dafür ein
Verabredete Termine sind verbindlich reserviert.
Wird ein Termin nicht wahrgenommen und nicht innerhalb von 24 Stunden zuvor telefonisch abgesagt, wird die vereinbarte Zeit in Rechnung gestellt.
Nach jeder Sitzung wird eine Quittung für die entstandenen Kosten erstellt oder – bei berufstätigen Klienten – eine Rechnung gestellt, die innerhalb von sieben Tagen zu begleichen ist.
Abweichungen von den genannten Beratungskosten sind in extremen Krisensituationen möglich und werden individuell vereinbart.
Bei Zahlungsverzug fallen bei der ersten Mahnung Zusatzkosten in Höhe von 15 Euro, bei der zweiten in Höhe von 25 Euro an.