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Finanzielles.
Die Kosten für eine Logotherapie (bei uns auf der Basis des Heilpraktikergesetzes) werden von den gesetzlichen und privaten Kassen oft nur in Ausnahmefällen übernommen. Meist kommt bei berufstätigen Menschen hinzu, dass sie unsere als Kurzzeittherapie gestaltete Zusammenarbeit diskret und vertraulich behandelt wissen möchten und daher von sich aus einer Beihilfe durch die Kassen skeptisch gegenüber stehen.
Andernfalls: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den nächsten 2-3 Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe bekommen, dann kann Ihre Krankenkasse die Kosten für die therapeutische Intervention übernehmen. Ihr Therapeut muss allerdings die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nachweisen können. Dies ist bei uns der Fall. Der § 13 II SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor: "Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war." Für den Nachweis schreiben Sie bitte die Namen und Adressen und Tag der Anfrage der von Ihnen kontaktierten Kassen-Therapeuten auf, die keinen Therapieplatz in naher Zukunft anbieten können. Reichen Sie die Liste zusammen mit einem entsprechenden Schreiben und dem Betreff: "Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 II SGB V" bei Ihrer Kasse ein. Hierbei gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Therapie gestellt und genehmigt sein.
Bevor Sie diese Prozedur planen ist es aber in jedem Fall sinnvoll, zuerst mit uns das Erstgespräch zu führen, in dem wir mit Ihnen den Umfang der Begleitung ausloten. Dies schon deshalb, weil es beim etwaigen späteren Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- oder privaten Krankenversicherungen zu Risikozuschlägen kommen kann, wenn Sie angeben müssen, dass Sie einmal eine Psychotherapie in Anspruch genommen haben.
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